Königreich Hohenweiden
  Wasserwehr
 

Seit dem 01.08.2004 existiert in Hohenweiden eine Wasserwehr. Sie hat sich folgendes zur Aufgabe gemacht:

(1)        Die Verwaltungsgemeinschaft (Gemeinde) trifft zur Unterstützung der Wasserbehörde bei der Abwehr der in § 1 Abs. 3 beschriebenen Gefahren die erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen. Sie hält die hierfür erforderlichen Hilfsmittel bereit.

 

(2)     Für die in der Verordnung über den Hochwassermeldedienst (HWM VO) vom 18. August 1997

(GVBI. LSA 5: 778), geändert durch § 4 der Verordnung vom 5. Dezember 2001 (GVBI. LSA 5. 536), aufgeführten Gewässer und für die in der Hochwassermeldeordnung (HWMO) vom 27. August 1998 (MBI. LSA 5. 2103), in derjeweils gültigen Fassung, genamten Hochwassermeldepegel, ergeben sich ab der Ausrufung der Alarmstufe III für die Wasserwehr insbesondere folgende unterstützende Aufgaben:

 

1.         Wachdienst

 

a)         Beobachtung der Wasserstandsentwicklung und Eisführungen sowie Beurteilung

            dieser im Hinblick auf die Bedrohung der Bevölkerung sowie Hab und Gut;

 

b)         Beobachtung und Beurteilung der Einrichtungen, die Wasser- und Eisgefahr

            abwenden sollen (Deiche, Dämme, Ufermauern, Siele, Schöpfwerke, Wehre u. dgl.);

 

c)         Beobachtung bedrohter Objekte (Brücken, Durchlässe, Gebäude am Ufer,

             Produktionsanlagen u. dgl.);

 

 

2.         Hilfsdienst

 

a)         bei der Bekämpfung bestehender Hochwasser- und Eisgefahren;

 

b)         bei der Sicherung und Reparatur von Schadstellen an Deichen; Aufkadung und

             Verstärkung;

 

c)         bei der Sicherung der Funktionstüchtigkeit von wasserwirt-schaftlichen Anlagen

            (Siele, Schöpfwerke, mobile Pumpanlagen u. dgl.);

 

d)         bei der Sicherung und bei der durch die zuständige Behörde angeordneten

             Räumung gefährdeter Gebäude;

 

e)         bei der Sicherung von Brücken;

 

f)          Vorhaltung, Vervollständigung und Pflege der Hochwasserschutzlager in der

             Verwaltungsgemeinschaft (Gemeinde).

ein Bild

Für weiter Auskünfte und nähere Informationen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Schkopau Frau Franke unter der Rufnummer 034601/730349 und der Ortsbürgermeister des OT Hohenweiden Herr Riesner unter der Rufnummer 0345/6139273 zur Verfügung.

Wer Interesse hat kann sich auf der Gemeinde melden.
 
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